Aus der Zwangsversteigerung!

Übach-Palenberg-Windhausen 85000 100,00 m2
Details der Immobilie
  • ID-Nummer : 39639
  • Preis: 85,000.00 €
  • Ca. Wohnfläche: 100,00 m2
  • Zimmer (gesamt): 4
  • Energiepass
  • Art: Bedarfsausweis
  • Endenergiebedarf in kWh/(m²*a):
  • Baujahr: 2002
  • Käuferprovision: 0

Adresse
  • Straße:
  • Hausnummer:
  • Postleitzahl: 52531
  • Stadt: Übach-Palenberg-Windhausen

Objektbeschreibung

Objekt-Nr.: 030-01021Einfamilienhaus mit Garage in 52531 Übach-Palenberg-WindhausenKein Energieausweis vorhanden / in Vorbereitung.Aus der Zwangsversteigerung!Lage: Diese interessante Immobilie (Reiheneckhaus) befindet sich in einer guten Wohnlage von Übach-Palenberg. Das Umfeld bietet überdurchschnittlich viel öffentliche und private Infrastruktur.Durch einen stadteigenen Bahnhof (mit sehr guten Verbindungen nach Aachen und Düsseldorf) gewinnt dieser Wohnstandort zusätzlich an Attraktivität.Grundstück: Ca. 165 m² Baujahr: Unbekannt; Wiederaufbau nach Abriss im Zeitraum 2002 bis 2004Wohnfläche: Ca. 100 m²Erdgeschoss: Wohnzimmer (mit Geschosstreppe), Küche, Diele, Bad, Gäste-WC und SchlafzimmerObergeschoss: Empore, zwei Zimmer und DachterrasseAusstattungen: Öl-Niedertemperaturkessel, GarageAlle Details entnehmen Sie bitte dem Verkehrswertgutachten, das wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden.Verkehrswert lt. Gutachten EUR 118.000,--Mindestgebot EUR 85.000,--Was bieten Sie?Es fällt keine Käuferprovision an.Innenbesichtigungen leider nicht möglich.Hinweis: Zur Sicherheitsleistung (in der Regel 10 Prozent des Verkehrswertes) im Versteigerungstermin sind Bundesbank- und Verrechnungsschecks von inländischen Kreditinstituten oder der Bundesbank geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sind. Möglich ist auch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines solchen Kreditinstituts, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. Die Sicherheitsleistung kann außerdem durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse erfolgen, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein entsprechender Nachweis im Zwangsversteigerungstermin vorliegt. Kann der Nachweis im Termin nicht beigebracht werden, ist das Gebot zurückzuweisen. Eine Barauszahlung der im Vorfeld überwiesenen Sicherheit kann nicht erfolgen. Nutzen Sie unsere Erfahrung, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie einzelfallbezogen! Für weitere Auskünfte sowie zur Zusendung des Gutachtens wenden Sie sich bitte an Hans Herings, Tel. Nr. 02451/912077.


Ausstattung


Lage



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