Haus, Baujahr: ca. 1950, es handelt sich um ein Grundstück mit einem aufstehenden eingeschossigen Schuppentrakt aus der Nachkriegszeit sowie aufstehender Überbauung entlang der östlichen Grundstücksgrenze mit ca. 48 m² Grundfläche als eingeschossiger Teil eines von dem südlichen Nachbargrundstück ausgehenden eingeschossigen Wohngebäudes als Einfamilienhaus nach Kriegsschäden und Umbau eines ehemaligen Gewerbegeschossbaus. Das Grundstück wird als wirtschaftliche Einheit mit dem Nachbargrundstück genutzt, wobei sich die Bebauung möglicherweise als so genannter Grenzüberbau auf beide Grundstücke erstreckt und das Nachbargrundstück als das Stammgrundstück zulasten des hier betroffenen Grundstücks anzusehen ist