Objekt-Nr.: 80827Einfamilienhaus mit Garage in 52525 Heinsberg-KempenKein Energieausweis vorhanden / in Vorbereitung.Aus der Zwangsversteigerung!Lage: Diese interessante Immobilie befindet sich in Kempen, einem Ortsteil der Kreisstadt Heinsberg. Kindergarten, Schulen, Ärzte und Geschäfte für den täglichen Bedarf sind in wenigen Minuten erreichbar. Die idyllische Landschaft mit Feldern, Bachläufen und malerischen Bruchwäldern lädt zu Spaziergängen und Radtouren ein, auch in den benachbarten Niederlanden. Grundstück: Ca. 797 m² Baujahr: 1993 Wohnfläche: Ca. 175 m²Erdgeschoss: Wohn- und Esszimmer (mit Terrassenzugang), Küche, Diele, Gäste-WC, ArbeitszimmerDachgeschoss: Empore, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer I, Kinderzimmer II, BadKellergeschoss: Vollkeller mit mehreren Nutzräumen, Heizungskeller und Heizöllager (6.000 Liter), Kellertreppe zur GarageAusstattungen: Konventionelle Massivbauweise, Kunststofffensterelemente mit Zweischeibenverglasung, Rollläden (teils elektrisch), Insektenschutzgitter, Kaminofen, Bodenbeläge aus Fliesen bzw. Laminat, Fußbodenheizung im ErdgeschossWeitere Details entnehmen Sie bitte dem Verkehrswertgutachten, das wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden. Verkehrswert laut Gutachten EUR 268.000,--Mindestgebot EUR 190.000,--Was bieten Sie?Es fällt keine Käuferprovision an.Hinweis: Bieter bei Zwangsversteigerungen können Sicherheitsleistungen nicht mehr durch Bargeld erbringen. Zur Sicherheitsleistung (in der Regel 10 Prozent des Verkehrswertes) im Versteigerungstermin sind Bundesbank- und Verrechnungsschecks von inländischen Kreditinstituten oder der Bundesbank geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sind. Möglich ist auch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines solchen Kreditinstituts, wenn die Verpflichtung aus der Bürgschaft im Inland zu erfüllen ist. Die Sicherheitsleistung kann außerdem durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse erfolgen, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein entsprechender Nachweis im Zwangsversteigerungstermin vorliegt. Kann der Nachweis im Termin nicht beigebracht werden, ist das Gebot zurückzuweisen. Eine Barauszahlung der im Vorfeld überwiesenen Sicherheit kann nicht erfolgen. Nutzen Sie unsere Erfahrung, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie einzelfallbezogen!Für weitere Fragen sowie zur Zusendung des Gutachtens steht Ihnen unser Mitarbeiter Jens Dahlmanns, Tel.: 02452/106156, gerne zur Verfügung.